Donnerstag, 3. Juli 2014
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BIBELTEXT aus Josua 20:2, 3
Der Totschläger, der eine Seele unabsichtlich, ohne es zu wissen, erschlägt, soll in die Zufluchtsstadt flieht

Jehovas Gesetz über die Heiligkeit des Blutes war klar und deutlich. Das vergossene Blut konnte nur durch das Blut dessen, der es vergossen hatte, gesühnt werden. Wenn also jemand einen Mord beging, wurde das Blut seines Opfers gerächt und dem Gesetz, „Leben für Leben“ zu geben, Genüge getan, indem der Bluträcher den Mörder „unweigerlich“ zu Tode brachte. Aber wie verhielt es sich mit dem unabsichtlichen Totschläger, mit jemand, der z. B. seinen Bruder dadurch tötete, daß beim Holzhacken versehentlich die Schneide wegflog? Für solche Unglücklichen hatte Jehova in liebevoller Weise sechs Zufluchtsstädte vorgesehen, wo jemand, der unabsichtlich Blut vergossen hatte, vor dem Bluträcher Schutz und Zuflucht finden konnte.

Am Tor der Stadt, die die Gerichtsbarkeit für den Ort innehatte, wo jemand getötet worden war, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Unschuld des Flüchtlings zu beweisen. Dies geschah, um zu verhindern, daß vorsätzliche Mörder diese schützende Einrichtung in Anspruch nahmen. Wurde er für unschuldig befunden, schickte man ihn in die Zufluchtsstadt zurück. Doch seine Sicherheit war nur dann garantiert, wenn er den Rest seines Lebens oder bis zum Tod des Hohenpriesters in der Stadt blieb. Es durfte kein Lösegeld angenommen werden, um diese Bedingungen zu ändern. Sogar Jehovas heiliger Altar bot Mördern keinen Schutz.

Josua 20:2, 3: „Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Gebt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Moses geredet habe, damit der Totschläger, der eine Seele unabsichtlich, ohne es zu wissen, erschlägt, dorthin flieht; und sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.“

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